Sima KG Steuerberatung 7as
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
 
wissen Sie eventuell, wie zeitnah das Verzeichnis gem. der Zweitwohnsitzverordnung der Inlandsaufenthalte zu führen ist?
Vielen Dank im Voraus!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Dina Muminovic
Reply 0 0
Wilhelm Kurzböck Wilhelm Kurzböck
Da die Verordnung dazu selber nichts festlegt, gehe ich davon aus, dass es um Nachweiszwecke im Zuge der Steuererklärung geht und spätestens zu diesem Zeitpunkt das Verzeichnis aufliegen muss bzw. dann erstellt sein muss, wenn die Behörde zur Vorlage auffordert.
 
1/22
 
Wilhelm Kurzböck (WIKU Training)
 
 
Ihr verlässliches Fachmagazin WIKU Personal aktuell seit über 19 Jahren mit mehr als 30 Jahren Berufs-, Redaktions- und Publikationserfahrung:
 
 
Ihre verlässlichen WIKU-Fachbroschüren (mit oder ohne Fachbroschüren-Abo), wahlweise mit Schulungsvideos:
 
 
 
Bitte auch meine Forumsempfehlungen sowie vor dem Posten immer meine ganz oben angepinnten Nachrichten beachten:
 
Reply 0 0
Sima KG Steuerberatung 7as
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Reply 0 0
Wilhelm Kurzböck Wilhelm Kurzböck
Sehr gerne!
Reply 0 0
Reply